Hygiene

Vorschriften für Heilberufe

  Podologen gehören den Heilberufen an und sind den gesetzlichen Regelungen für medizinische Berufe des jeweiligen Bundeslandes sowie der Verordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten (Hygiene-Verordnung) verpflichtet.

  Um den hohen Anforderungen gerecht zu werden dokumentieren wir den vollständigen Hygieneprozess und stellen sicher, dass bei einer Behandlung eine Keimübertragung nahezu ausgeschlossen werden kann.

CORONA & Hygiene

  Um das Übertagen einer Corona-Infektion nahezu vollständig auszuschließen, trägt der Podologe während des Behandlungstermins eine medizinische Atemschutzmaske, die jeweils nur einmal getragen wird.


  Fräser und Bohrer sind steril verpackt und werden nur einmal verwendet. Nach jeder Benutzung werden diese medizinischen Instrumente erneut sterilisiert und erst dann wieder verwendet.


Hygienekette

  Wir arbeiten nach folgenden Hygienerichtlinien

  • Händereinigung und Desinfektion gem. des Verbandes für angewandte Hygiene e. V.
  • Hautdesinfektion der Füße und Verwendung eines Antiseptikums bei der Wundversorgung
  • Flächendesinfektion der verwendeten Geräte
  • Instrumentenaufbereitung mittels Reinigung im Ultraschall und Desinfektionsbad, Verwendung steriler Verpackungen und abschließender Sterilisation im Autoklaven
  • Dokumentation der Sterilisationskette


Medizinprodukte

  Für die von uns verwendeten Medizinprodukte, Instrumente und Geräte gelten die Vorgaben des Medizinporduktegesetzes (MPG) und die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetribV).

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