Behandlungskosten für Serviceleistungen
Podologische Komplex-behandlung (ärztliche Verordnung)
Durch die ärztliche Verordnung, im Sprachgebrauch auch Rezept, verschreibt der Arzt Heilmittel zu denen auch die podologische Behandlung gehört.
Bei vorhandener ärztlicher Verordnung beschränken sich die Kosten für den Patienten in der Regel auf die gesetzliche Zuzahlung und die einmalige Rezeptgebühr, sofern keine Befreiung hiervon besteht. Die ärztliche Verordnung rechnen wir mit Ihrer Krankenkasse, den Eigenanteil mit Ihnen ab.
Bei privatversicherten Patienten erstellen wir Ihnen eine Rechnung, die Sie dann mit Ihrer privaten Krankenversicherung abrechnen.
Unsere Abrechnung erfolgt zu den mit der GKV vereinbarten Behandlungssätzen.
Die von Ihnen zu tragenden Kostenanteile haben Sie mit Ihrer privaten Krankenversicherung individuell vereinbart.
ärztliche Verordnungen könne z. B. erteilt werden für
- Diabetisches Fußsyndrom
- Polyneuropathie
- Unguis Incarnatus (eingewachsener Zehennagel)
Podologische Behandlung
(groß)
€ 42,00
Podologische Behandlung
(klein)
€ 29,00
Hausbesuch
Bei vorliegender Heilmittelverordnung werden Hausbesuche gegebenenfalls ärztlich verordnet. Wir rechnen den hierfür entstehenden Mehraufwand dann mit Ihrer Krankenkasse ab.
Sind keine Hausbesuche verordnet, aber dennoch gewünscht, müssen Sie den Mehraufwand gegebenenfalls privat bezahlen. Die Ermittlung der Fahrstrecke gilt ab Praxis bis zur gewünschten Zieladresse. Hierfür stellen wir folgende Pauschalbeträge in Rechnung.
Fahrstrecke von 0 - 5 km
(einfache Strecke)
6:00 EUR
Fahrstrecke von 5 - 10 km
(einfache Strecke)
12:00 EUR
Fahrstrecke von 10 - 15 km
(einfache Strecke)
18:00 EUR
Für folgende Leistungen wird auf Wunsch zunächst ein Kostenvoranschlag und ein Behandlungsplan erstellt
Orthonyxie / Nagelkorrektur / Unguis Incernatus
Anfertigung / Verwendung von Nagelspangen, um das Nagelwachstum zu korrigieren.
Orthosen
Anfertigung von Orthosen aus Silone (medizinisches Silikon) zur Druckentlastung am Fuß.